Reservation- und Annulationsbedingungen

Im Gebirge ist nicht immer alles planbar. Wir haben Verständnis für Verschiebungen, Änderungen oder Absagen. Wir erwarten jedoch, dass der Hüttenwart umgehend kontaktiert wird, damit Mehraufwand oder Blockierung von Schlafplätzen vermieden werden können.

• Eine mündliche, telefonische oder schriftliche (Brief, E-Mail) Reservation ist verbindlich. Schriftliche Reservationen werden durch den Hüttenwart bestätigt und werden erst dann verbindlich. Die Reservations- und Annulationsbedingungen sind in jedem Fall gültig.

• Während der Bewartungszeit im Sommer können E-Mails nicht regelmässig abgerufen werden. Bitte beachten Sie, dass während dieser Zeit Reservationen oder Informationen betreffend Änderungen nur telefonisch erfolgen können (Telefon Hütte 041 885 14 35).

• Änderungen wie Gruppengrösse, Verschiebungen oder Annullationen infolge Schlechtwetter, Unfall, Krankheit, etc. müssen umgehend gemeldet werden. Ein Rücktritt ist kostenlos bis am Vorabend 20:00 Uhr möglich.

• Erfolgt die Änderungsinformation später, ist der Hüttenwart berechtigt, entsprechend dem Aufwand eine Annullationsgebühr von bis zu CHF 50.- pro Person in Rechnung zu stellen.

• Bei Fernbleiben ohne Absage ist der Hüttenwart berechtigt, eine no-show Gebühr von bis zu CHF 50.- als Entschädigung in Rechnung zu stellen..

• Bitte zögern Sie nicht, bei unsicherem Entscheid am Vorabend, Abbruch des Hüttenzustiegs oder sonstige für den Hüttenwart entscheidende Informationen dem Hüttenwart telefonisch mitzuteilen.

Bergseehütte, April 2010
Hüttenchef Beat Hiss