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Touren- und Kursreglement- Das Touren- und Kurswesen wird von der Tourenkommission (TK) betreut. Die TK bereitet das Jahresprogramm vor.
- Die von der TK für die Touren- und Tourenwochen bestimmten Tourenleiter (TL) verpflichten sich zu den Vorbereitungsarbeiten einschliesslich der Reservation von Clubhütten. Bei der Durchführung der Touren sollte dem Umweltaspekt (u.a. Benützung der öffentlichen Verkehrsmittel) so weit wie möglich Rechnung getragen werden.
- Bei Touren ohne Bergführer übernimmt der TL die technische Leitung. Das Engagement von Bergführern erfolgt durch den TL, gemäss Absprache / Weisungen der TK. Der TL entscheidet, ob eine Tour durchgeführt, abgeändert oder abgebrochen wird.
- Die Teilnahme an den im Tourenprogramm aufgeführten Veranstaltungen steht prinzipiell jedem Clubmitglied offen. Der Teilnehmer hat sich vor der Anmeldung darüber Rechenschaft zu geben, ob er der Tour in physischer und psychischer Hinsicht gewachsen ist. Der TL kann verlangen, dass sich ihm unbekannte Teilnehmer über ihre Fähigkeiten ausweisen. Er kann Teilnehmer, deren Fähigkeiten ihm nicht genügend bekannt sind oder die den Anforderungen der Tour nicht gewachsen sind, von der Teilnahme ausschliessen.
- Die Anmeldung für die Touren- und Tourenwochen haben schriftlich zu erfolgen und werden in der Reihenfolge ihres Eintreffens berücksichtigt. Für Tourenwochen kann gleichzeitig ein angemessenes Haftgeld (ca. 10%) erhoben werden. Unbegründete Absagen haben den Verfall des Haftgeldes zur Folge.
- Die persönliche Teilnahme an der Tourenbesprechung ist obligatorisch! Wer nach der Vorbesprechung als Teilnehmer gilt und ohne begründete Abmeldung der Tour fernbleibt, hat entstehende Kosten mitzutragen.
- Den Anordnungen des TL ist unbedingt Folge zu leisten. Die Trennung einzelner Teilnehmer von der Gruppe während der Tour ist nur mit Einwilligung des TL und nur in begründeten Fällen möglich. Allfällige Folgekosten und die Verantwortung trägt der austretende Teilnehmer. Meinungsverschiedenheiten zwischen TL und Teilnehmern werden bei schriftlicher Meldung an den Tourenchef erstinstanzlich von der TK und zweitinstanzlich vom Vorstand endgültig entschieden.
- Die Teilnahme an einer Sektionstour erfolgt auf eigenes Risiko. Eine zivilrechtliche Haftung kann gegenüber der Sektion und ihren TL nicht geltend gemacht werden. Die Teilnehmer sind für einen ausreichenden Versicherungsschutz selbst verantwortlich. Die TL und Kursleiter sind durch den SAC für die gesetzliche Haftpflicht gegenüber den Teilnehmern versichert.
- Bei Vorkommnissen besonderer Art, wie Unfälle oder verspätete Heimkehr, hat der TL alle notwendigen Vorkehrungen zu treffen. Der Tourenchef und der Sektionspräsident sind sobald als möglich telefonisch zu benachrichtigen. Bei Unfall ist zusätzlich die Geschäftsstelle des SAC zu informieren und ein Formular der Haftpflichtversicherung für TL auszufüllen.
- Über den Verlauf der Tour haben die TL einen schriftlichen Bericht abzugeben. Dieser sowie allfällige Abrechnungen müssen bis spätestens 2 Wochen nach dem Anlass beim Tourenchef bzw. Sektionskassier vorliegen.
- Der TL kann den Teilnehmern administrative Spesen (Telefon, Porti etc.), sowie, im Einverständnis mit den Teilnehmern, seine persönlichen Spesen (Reise und Übernachtung) verrechnen, bis zu einem Betrag von maximal Fr. 25 pro Teilnehmer und Tag, bzw. max 100.- pro Teilnehmer bei Tourenwochen. Kursleiter und Klassenlehrer dürfen ihre administrativen Spesen, Reisekosten sowie Halbpension den Teilnehmern weiterbelasten. Bei Fortbildungskursen der TL und Klassenlehrer übernimmt die Sektion die Kosten von Bergführer und Halbpension. Reisespesen sowie Skiabonnements gehen zu Lasten der Teilnehmer. Externe Kurse werden gemäss Absprache mit dem Tourenchef subventioniert. Tourenleiterkurse werden inkl. Reisekosten von der Sektion bezahlt. Die Bergführer-Subvention beträgt für Kurse 100%, für Touren 60% (max. Fr. 270.- pro Tag). Die restliche Führertaxe sowie alle andern Auslagen des Bergführers gehen zu Lasten der Teilnehmer (exkl.TL). Die minimale Teilnehmerzahl für Touren und Kurse mit Führern sind 4 Personen inkl. Tourenleiter. Die Spesenansätze und Subventionen werden jährlich überprüft und wenn nötig angepasst.
Die männliche Formulierung schliesst auch die weiblichen Personen ein Ausgabe November 2007
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